Finanzierung

Die Ausbildungen an der EWS sind kostenpflichtig. Abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-BAföG). Diese Förderung ist im Fall der EWS kein Darlehen, sondern eine Zuwendung und braucht damit nicht zurückgezahlt werden. Unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen stehen Ihnen bzw. Ihren Eltern während der Ausbildung Kindergeld und steuerliche Freibeträge zu. Über den Bildungskredit der Bundesregierung sowie über Darlehen/Kredite einer Reihe von Banken kann eine Förderung des Studiums unterstützt werden. Fragen Sie dafür bei Ihrer Hausbank nach!

Wir beraten Sie gern über Finanzierungsmodelle oder andere Zahlungsvarianten. Sprechen Sie uns auf Finanzierungshilfen an oder laden Sie sich unsere Finanzierungsmöglichkeiten mit allen wichtigen Informationen und Tipps herunter!